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Ein Nachlasspfleger übernimmt die Verantwortung für die Sicherung, Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses, wenn die Erben unbekannt oder rechtlich nicht handlungsfähig sind. Er vertritt die Interessen der unbekannten Erben, schützt das Vermögen und bereitet alle Schritte vor, die notwendig sind, um den Nachlass geordnet an die später ermittelten Erben zu übergeben.

Die Bestellung erfolgt ausschließlich durch das Nachlassgericht. Dieses legt den genauen Aufgabenbereich im Bestellungsbeschluss fest. Weder Angehörige noch Gläubiger können selbst einen Nachlasspfleger einsetzen, aber sie können das Gericht auf die Notwendigkeit einer Pflegschaft hinweisen, wenn Gefahr für den Nachlass besteht.

Die Dauer hängt stark von der Komplexität des Falls ab. Eine einfache Sicherungspflegschaft kann nach wenigen Monaten abgeschlossen sein, während umfangreiche Erbenermittlungen, internationale Recherchen oder komplizierte Vermögensverhältnisse mehrere Jahre in Anspruch nehmen können. Ziel ist immer eine zügige, aber rechtssichere Abwicklung.

Die Kosten werden grundsätzlich aus dem Nachlass beglichen. Ist kein oder nicht genug Vermögen vorhanden, können die Kosten über die Landeskasse getragen werden. Die Vergütung orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben und wird vom Gericht festgesetzt, sodass eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung gewährleistet ist.

Wenn der Nachlass überschuldet ist, prüft der Nachlasspfleger die Vermögenslage genau und entscheidet gemeinsam mit dem Gericht, ob ein Nachlassinsolvenzverfahren einzuleiten ist. Durch dieses Verfahren wird verhindert, dass Erben für Schulden haften. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass Gläubiger ordnungsgemäß und gleichmäßig berücksichtigt werden.

Die Erbenermittlung umfasst die systematische Durchsicht von Standesamtsregistern, Meldedaten, Archiven und historischen Dokumenten. Bei Bedarf werden auch internationale Behörden und Register einbezogen. Ziel ist es, alle gesetzlichen und testamentarischen Erben zweifelsfrei festzustellen, damit der Nachlass korrekt verteilt werden kann.

Solange kein Erbschein vorliegt, vertreten wir ausschließlich die unbekannten Erben. Angehörige können dem Gericht jedoch Hinweise geben, Unterlagen einreichen oder mögliche Erben benennen. Sobald der Erbkreis feststeht und Personen rechtlich legitimiert sind, werden sie selbstverständlich einbezogen.

Das Nachlassverzeichnis ist ein vollständiges Dokument über alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers. Es umfasst Konten, Immobilien, Verträge, Wertgegenstände, Schulden und laufende Verpflichtungen. Dieses Verzeichnis bildet die Grundlage für jede rechtssichere Abwicklung und wird sorgfältig geprüft und dokumentiert.

Einblick in Unterlagen oder Informationen erhalten nur Personen, die ihre Erbenstellung nachweisen können – in der Regel durch einen Erbschein. Vorher bestehen aus rechtlichen Gründen Einschränkungen, da der Nachlasspfleger ausschließlich die unbekannten Erben vertritt und die Vertraulichkeit wahren muss.

Immobilien werden zunächst gesichert, anschließend bewertet und weitergeführt. Wir kümmern uns um Betriebskosten, Versorgungsverträge, Versicherungen und notwendige Maßnahmen wie Reparaturen, Räumungen oder Verkehrssicherungspflichten. Ziel ist es, den Wert zu erhalten, bis der Nachlass übergeben werden kann.

Wir verschaffen uns Zugang zur Immobilie, sichern sie gegen unbefugten Zutritt und prüfen den Zustand. Danach kümmern wir uns um Ordnung, Verkehrssicherheit, Räumung, Reinigung und laufende Kosten. Bei Bedarf wird die Immobilie instand gehalten oder für eine spätere Übergabe vorbereitet.

Die Pflegschaft endet, sobald alle Erben feststehen und der Nachlass ordnungsgemäß übergeben wurde. Der Nachlasspfleger legt eine Schlussrechnung vor, erklärt alle Maßnahmen und übergibt Vermögenswerte und Unterlagen an die Erben oder das Gericht. Erst danach ist die Tätigkeit vollständig abgeschlossen.

Ja, wir übernehmen Fälle auch außerhalb des Harzkreises, sofern dies vom Gericht gewünscht wird oder besondere Umstände vorliegen. Jeder Fall wird individuell geprüft, um eine fachgerechte Abwicklung sicherzustellen.

Ja, wir verfügen über umfassende Absicherungen, darunter Vermögensschadenhaftpflicht, Berufshaftpflicht sowie Betriebs- und Vertrauensschadenversicherung. Diese schützen sowohl die Erben als auch das Gericht vor möglichen Risiken und gewährleisten höchste professionelle Sicherheit.

In der Regel reagieren wir reagieren sehr zeitnah - insbesondere wenn Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind oder Gefahr im Verzug besteht. Eine schnelle Erstaufnahme ist uns wichtig, damit Vermögenswerte nicht gefährdet werden und der Nachlass unter unserer Verantwortung geordnet fortgeführt werden kann.